Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 32 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 14; BayIfSMV § 12 Abs. 12.
Schließung von Tattoo-Studio wegen Corona-Pandemie, hier: Normenkontrollverfahren - rewis.io
Dienstleistungen, Außervollzugsetzung, Normenkontrollantrag, Einstweilige Anordnung, Folgenabwägung, Summarische Prüfung, Einstweilige Rechtsschutzverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Offene Erfolgsaussichten, Antragsgegner, Prüfung der Erfolgsaussicht, ...
- rechtsportal.de
12. BayIfSMV § 12 Abs. 12; IfSG 28 Abs. 1
Antrag eines Tattoo-Studio-Betreibers auf vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit der Maßgabe die Dienste am Kunden zu untersagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tattoo-Studio bleibt geschlossen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Antrag eines Tattoo-Studio-Betreibers auf vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit der Maßgabe die Dienste am Kunden zu untersagen
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12;… zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).
Nach diesen Maßstäben geht der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei der nur möglichen, aber ausreichenden summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 14) davon aus, dass ein Antrag in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg hätte.
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712
Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Mit Schreiben vom 17. März 2021 wurde der Antragsteller unter Übersendung des Beschlusses vom 16. März 2021 (20 NE 21.712) um Mitteilung gebeten, ob der Antrag aufrechterhalten bleibt.cc) Durch die Änderung des § 12 Abs. 1 12. BayIfSMV vom 9. April 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 261) werden die Bedenken, die der Senat im Hinblick auf die Anforderungen der Norm an den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unter anderem in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 16. März 2021 (20 NE 21.712) formuliert hat, zwar nicht ganz ausgeräumt.
- VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461
Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
a) Der Senat geht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass die angegriffene Maßnahme nach § 12 Abs. 2 Satz 1 12. BayIfSMV mit § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 14 IfSG eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.).
- BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich. - BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03
Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2004 - 6 C 21.03 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19
Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 11.11.2020 - 20 NE 20.2485
Rechtmäßigkeit der Untersagung des Betriebs eines Nagelstudios im Hinblick auf …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.770
Sie trägt - als Teil des Maßnahmenbündels, mit dem der Verordnungsgeber dem Anstieg der Infektionszahlen begegnet - dazu bei, dass persönliche Begegnungen reduziert und das Infektionsgeschehen verlangsamt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2020 - 20 NE 20.2485 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 21.04.2021 - 20 NE 21.1068
Regelung zu Betriebsbeschränkungen von Einzelhandelsfiliale im Bereich Mode und …
Auf die Aufnahme von Versicherungsbüros (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.201 - 20 NE 21.391 - BeckRS 2021, 3806) und Angeboten der körpernahen Dienstleistungen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 20 NE 21.770 - bislang nicht veröffentlicht und daher diesem Beschluss beigefügt), die beide das Kriterium des Alltagserfordernisses aufweisen, in den Katalog der privilegierten Ladengeschäfte mit Kundenverkehr kann mangels Vergleichbarkeit des Unternehmenskonzepts des Textileinzelhandels der Antragstellerin ein Gleichheitsverstoß nicht gestützt werden.